Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseverträge
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
FÜR DIE DEUTSCHEN HOTELS DER MARKEN ESSENTIAL BY DORINT,
DORINT HOTELS & RESORTS UND HOMMAGE LUXURY HOTELS COLLECTION
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern
zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des jeweiligen Hotels, wobei unter Hotel hier alle in der Bundesrepublik Deutschland
gelegenen „Dorint“, „Essential by Dorint“ und „Hommage“ Hotels unabhängig von der Person
des Betreibers zu verstehen sind (nachfolgend jedes von ihnen „Hotel“ genannt). Betreiber in
diesem Sinne können die Dorint Hotels Betriebs GmbH (AG Köln, HRB 119364), Essential by
Dorint GmbH (AG Köln, HRB 98777) oder 5HALLS HOMMAGE HOTELS GmbH (AG Köln, HRB
98776), ein mit diesen nach § 15 AktG verbundene Unternehmen, ein Lizenznehmer der Vorgenannten
oder eines Dritten, dessen Hotelbetrieb von einem der hier vorgenannten Betreiber
für fremde Rechnung geführt wird. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt
folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei
§ 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
in Textform vereinbart wurde.
4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer
im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme
des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. Die Zimmerbuchung soll in Textform
bestätigt werden. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Website kommt der Vertrag
über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet
der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr
ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199
Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren jedoch kenntnisabhängig
spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung.
Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht …
– bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels –
auch seiner Erfüllungsgehilfen – beruhen.
– bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen
nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die
vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem
jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei der
Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand
nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern
gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
4 Monate überschreitet.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten
bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle
eine Gebühr in Höhe von 5 € pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der
Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
in Textform vereinbart werden.
6. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen.
8. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt
werden kann.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen
des Hotels (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn
ein Rücktrittsrecht im Vertrag oder in diesen AGB ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich
zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu,
behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der
Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so
kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem
Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und
60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung
maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringende Leistung
unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das
Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast
das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht
in Anspruch nimmt (No Show).
6. Das Hotel ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich der pauschalierten ersparten
Aufwendungen dem Gast in Rechnung zu stellen und vom Deposit einzubehalten, soweit jenes
geleistet wurde.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt,
vom Vertrag in Textform kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels innerhalb
von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Gast diese Frist untätig
verstreichen, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt entsprechend bei Einräumung
einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
einer Fristsetzung von 2 Wochen nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist von 5 Werktagen
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls …
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrags unmöglich machen;
– Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher
Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks)
gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt;
– das Hotel dem Gast gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen hat.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
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VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab
17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
eine frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem
Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer
verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel
der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
VII. Haftung des Hotels
1. Bei verursachten Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner
Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig
verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei
fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das Hotel und seine Erfüllungsgehilfen
nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt
auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde
vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird
das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem
Hotel unverzüglich mitzuteilen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen
der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 €. Für Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 € der Betrag von 800 €.
Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder
sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 € einzubringen wünscht, bedarf dies
einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Eine Aufbewahrung im Hoteloder
Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels
gilt die vorstehende Regelung des VII. Ziffer 1.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch
gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur entsprechend VII. Ziffer 1.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen
für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch – gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr Köln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des
Hotels.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2025
Essential by Dorint GmbH
Aachener Straße 1051 · 50858 Köln · Deutschland Tel.: +49 221 48567-0 · Fax: +49 221 48567-148 info@dorint.com · dorint.com
Geschäftsführung: Jörg T. Böckeler, Amtsgericht Köln: HRB 98777
Dorint GmbH
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Geschäftsführung: Stefanie Brandes, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dirk Iserlohe Amtsgericht Köln: HRB 59251
5HALLS HOMMAGE HOTELS GmbH
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Hotelaufnahmeverträge als Download:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen als Download:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in Hotels der Dorint Hotelgruppe in Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in Hotels der Dorint Hotelgruppe in Österreich

